Neue Rezepte/Verordnungen ab 01.01.2021

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2021 gilt eine neue Heilmittelrichtlinie und mit ihr das neue Heilmittelformular Muster 13 (Rezept- bzw. Verordnungsformular).

Dies bedeutet, dass Rezepte und Verordnungen, die ab dem 01.01.2021 ausgestellt werden, vom Arzt ausschließlich mit dem neuen Formular erstellt werden dürfen! Alte Rezept- und Verordnungsformulare dürfen wir nicht mehr annehmen, da die Krankenkassen diese nicht mehr akzeptieren!

Neues Rezeptformular (Klicken zum Vergrößern)

 

 

Rezepte und Verordnungen, die in 2020 mit den alten Formularen ausgestellt wurden, dürfen aber in 2021 – unter Einhaltung des spätesten Behandlungsbeginns nach 28 Tagen – noch eingelöst werden.

Falls Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung in 2021 auf dem alten Rezeptformular ausgestellt hat, können Sie weiter unten die Patienteninformation herunterladen und ggf. für Ihren Arzt ausdrucken oder ihm diese weiterleiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sandra Nijhof